Auszug aus dem Zuchtprogramm der Deutschen Ponyzuchtverbände (kann in der Formulierung von Verband zu Verband abweichen)
„Die Körung der Junghengste in Deutschland erfolgt unter der Bedingung, dass der Hengst die leistungsmäßigen Voraussetzungen für eine Eintragung in das Hengstbuch I des Verbandes bis zur Vollendung des fünften Lebensjahrs erfüllt. Die Zuchtleitung kann die Frist zur Ablegung der Leistungsprüfung im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Werden die festgesetzten Fristen nicht eingehalten oder erfüllt der Hengst die leistungsmäßigen Anforderungen nicht, so gilt der Hengst als nicht gekört. Es gelten die Besonderen Bestimmungen der Rassen.“
Hengste, die 6-jährig und älter keine Leistungsprüfung vorweisen können, werden in Hengstbuch II umgeschrieben (bzw. vielfach von den Besitzern abgemeldet).
zu den Ergebnissen
Auszug aus den Besonderen Bestimmungen der Rasse Connemara Pony
§ 503f Hengstleistungsprüfungen
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden.
(1) Stations-, Kurz- und Feldprüfung
Die Hengstleistungsprüfungen werden gemäß der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen der ZVO durchgeführt.
Für die Hengstleistungsprüfungen gelten verbindlich die Besonderen Bestimmungen für Stationsprüfungen, Kurz- und Feldprüfungen der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen.
Für Hengste der Rasse Connemara Pony werden folgende Leistungsprüfungen der LP-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung anerkannt:
· Prüfung CI – 30 Tage Stationsprüfung – Zuchtrichtung Reiten sowie
· Prüfung DI – 2 Tage Kurzprüfung – Zuchtrichtung Reiten
Für Hengste der Rasse Connemara Pony mit einer Widerristhöhe von < 138 cm werden die gefahrenen Leistungsprüfungen der LP-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung auch anerkannt:
· Prüfung CIV – 14 Tage Stationsprüfung – Zuchtrichtung Fahren/Gelände sowie
· Prüfung EIII – Feldprüfung – Zuchtrichtung Fahren/Interieur/Gelände
(2) Turniersportprüfung
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt.
Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:
die 5malige Platzierung an in Aufbau- oder Turniersportprüfungen mindestens in
· Dressur Kl. L oder
· Springen der Kl. L oder
· in der Vielseitigkeit in der Kl. VA oder
· im Fahren der Kl. M (Einspänner)
Seit 2014 werden die Leistungsprüfungen nicht mehr von den Landwirtschaftskammern, sondern von den Zuchtverbänden durchgeführt. Diese stehen Ihnen mit Informationen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die FN hat für die bessere Koordination zwischen den Verbänden eine Website eingerichtet, die u.a. Termine und Ergebnisse auflistet.