Leistungsprüfung

 

Die Leistungsprüfung der Stuten ist in vielen (nicht allen) Ponyzuchtverbänden in Deutschland Voraussetzung für die Vergabe des Titels „Staatsprämienstute“ (StPrSt).

 

zu den Ergebnissen

 

Es gelten die Besonderen Bestimmungen der Rassen.

 

Auszug aus den Besonderen Bestimmungen der Rasse Connemara Pony

 

§ 503g Zuchtstutenprüfungen

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung, Feldprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden.

 

(1) Stations- und Feldprüfung

Die Zuchtstutenprüfungen werden gemäß der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen der ZVO durchgeführt.

 

Für die Zuchtstutenprüfungen gelten verbindlich die Besonderen Bestimmungen für Stationsprüfungen, Kurz- und Feldprüfungen der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen.

 

Für Stuten der Rasse Connemara Pony werden folgende Leistungsprüfungen der LP-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung anerkannt:

· Prüfung CII – 14 Tage Stationsprüfung – Zuchtrichtung Reiten,

· Prüfung CIII – 30 Tage Stationsprüfung – Zuchtrichtung Reiten/Gelände

· Prüfung CIV – 14 Tage Stationsprüfung – Zuchtrichtung Fahren/Gelände,

· Prüfung CV – 14 Tage Stationsprüfung – Zuchtrichtung Fahren,

· Prüfung EI – Feldprüfung – Zuchtrichtung Reiten,

· Prüfung EIV – Feldprüfung – Zuchtrichtung Fahren sowie

· Prüfung EV – Feldprüfung – Zuchtrichtung Fahren/Gelände.

 

Leistungsstutbuch Stuten, die eine überdurchschnittliche Leistungsprüfung absolviert haben, können auf Antrag in das Leistungsstutbuch der FN Abteilung A eingetragen werden.

 

 

 

 

 

 

 

(2) Turniersportprüfung

Alternativ zur Eigenleistungsprüfung gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Stuten Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt.

 

Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:

die 5malige nach § 38 (2) LPO registrierte Platzierung in Aufbau- oder Turniersportprüfungen mindestens in

· Dressur Kl. A oder

· Springen Kl. A oder

· Vielseitigkeit Kl. VA oder

· im Fahren Kl. A (Einspänner, kombinierte Prüfung).

 

Darüber hinaus wird folgendes Ergebnis beim Bundesweiten Championat des Freizeitpferdes/-ponys anerkannt:

· das Erreichen einer Mindestgesamtpunktzahl von 65 Punkten.

 

LeistungsstutbuchStuten, die über Turniererfolge verfügen, können auf Antrag in das Leistungsstutbuch der FN Abteilung B eingetragen werden.

 

 

 

 

 

 

Seit 2014 werden die Leistungsprüfungen nicht mehr von den Landwirtschaftskammern, sondern von den Zuchtverbänden durchgeführt. Diese stehen Ihnen mit Informationen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die FN hat für die bessere Koordination zwischen den Verbänden eine Website eingerichtet, die u.a. Termine und Ergebnisse auflistet.